Planauflagen
Öffentliche Mitwirkung Mutation Grundwasserschutzzonen für die Quellfassungen Bodenacker
Die Bodenackerquellen bestehen aus zwei Fassungen (Bodenackerquelle Süd und Nord) und befinden sich oberhalb des Ortskerns von Duggingen. Die Quellfassungen Bodenacker verfügen über rechtskräftig ausgeschiedene Schutzzonen S I und S II aus dem Jahr 1983. Die Zone S III der Bodenackerquellen liegt auf Gemeindegrund von Hochwald/SO und ist zum Schutz mehrerer Quellgruppen ebenfalls im Jahr 1983 grossräumig ausgeschieden worden.
1998 ist das eidgenössisch Gewässerschutzrecht mit Inkraftsetzung der Gewässerschutzverordnung grundlegend revidiert worden. Nach Erscheinen der Wegleitung Grundwasserschutz (BUWAL 2004) forderte der Kanton Basel-Landschaft 2005 alle InhaberInnen und Standortgemeinden von Trinkwasserfassungen auf, ihre Schutzzonen nach Massgabe des revidierten Rechts überprüfen zu lassen und ggf. anzupassen. Des Weiteren ist die neurechtliche Ausscheidung von Grundwasserschutzzonen in der regionalen Wasserversorgungsplanung Region 1 Arlesheim als Massnahme mit hoher Priorität aufgeführt.
Auf dieser Grundlage wurde in Duggingen 2017 mit den Untersuchungen zur Anpassung der Schutzzone begonnen und diverse Grundlagen erarbeitet (Voruntersuchung, Hauptuntersuchung, Gefährdungsabschätzung). Die Untersuchungen haben ergeben, dass die bestehenden Schutzzonen im Falle der fortgesetzten Nutzung angepasst werden müssen. Anhand der Ergebnisse konnte der Grundwasserleiter charakterisiert und das Einzugsgebiet der Quellen räumlich differenziert werden. Den eidgenössischen Vorgaben entsprechend wurden die Schutzzonen innerhalb des unterirdischen Zuströmbereichs neu festgelegt.
Die Vorprüfung der Unterlagen durch die beiden Kantone Basellandschaft sowie Solothurn hat ergeben, dass die Herleitung der neuen Schutzzonen nachvollziehbar und schlüssig sind. Die neu vorgesehenen Abgrenzungen der Grundwasserschutzzonen entsprechen den rechtlichen Vorgaben der beiden Kantone.
Nach den technischen Vorarbeiten muss nun, als letzter Schritt zur Schutzzonenmutation, das raumplanerische Verfahren durchgeführt werden, welches einen Gemeindeversammlungsbeschluss und schlussendlich die Genehmigung durch den Regierungsrat BL beinhaltet.
Die direkt betroffenen privaten Eigentümerschaften aus beiden Kantonen wurden im Rahmen einer Informationsveranstaltung am 13.01.2022 über die Schutzzonenmutation und ihre Folgen in Kenntnis gesetzt.
Mit dem Mitwirkungsverfahren gemäss Raumplanungs- und Baugesetz BL hat nun die gesamte interessierte Bevölkerung die Möglichkeit, Anliegen einzubringen.
Die öffentliche Mitwirkung findet vom 30. März 2026 bis zum 30. April 2026 statt.
Die Unterlagen können bei der Gemeindeverwaltung Duggingen während den ordentlichen Öffnungszeiten eingesehen werde. Zusätzlich sind die Unterlagen auf der Homepage «www.duggingen.ch» ersichtlich.
Anregungen und Anträge zur Mutation sind dem Gemeinderat Duggingen, Kirchstrasse 17, 4202 Duggingen, bis spätestens am 1. Juni 2026 schriftlich einzureichen.
Wir danken Ihnen bestens für Ihr Interesse.
Gemeinderat Duggingen
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Konfliktplan
Schutzzonenplan Duggingen
Schutzzonenreglement Duggingen
Bodenacker, Planungsbericht

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