Zeit für den Rückschnitt von Sträuchern und Hecken

25.2.2026

Der Frühling steht vor der Tür: Die Tage werden länger, es grünt und wächst wieder überall. Damit unsere Strassen und Wege auch in der kommenden Saison sicher und gut passierbar bleiben, bitten wir alle Grundeigentümerinnen und Grundeigentümer um ihre Mithilfe.

Bäume und Sträucher, die in Trottoirs oder Strassen hinausragen, können Fussgänger behindern und den Strassenverkehr gefährden – insbesondere bei Strasseneinmündungen. Zudem wird die Strassenreinigung erschwert, und vorstehende Äste können Schäden an Reinigungsfahrzeugen verursachen, was unnötige Kosten für die Allgemeinheit nach sich zieht.

Wir bitten daher die Eigentümer von Grundstücken an öffentlichen Strassen, ihre Grünanlagen gemäss kantonalem Strassengesetz sowie dem Reglement über die Wahrung der öffentlichen Ruhe und Ordnung der Gemeinde Duggingen zu kontrollieren und bei Bedarf zurückzuschneiden:

•        Überhängende Bäume und Sträucher sind bei Fahrbahnen auf mindestens 4.50 m Höhe, bei Trottoirs und Gehwegen auf mindestens 2.50m Höhe zurückzuschneiden.

•        Hecken sind auf eine maximale Höhe von 1.80 m zu kürzen oder – bei Sichtbehinderungen – gemäss den Weisungen der Polizeiorgane oder der Gemeindeverwaltung anzupassen.

•        Beleuchtungsanlagen, Verkehrs- und Lichtsignale sowie Hausnummern müssen jederzeit gut sichtbar sein und dürfen nicht verdeckt werden.

 

Wir bitten Sie, die notwendigen Rückschnitte bis spätestens Ende März 2026 vorzunehmen. Nach Ablauf dieser Frist wird der technische Dienst Kontrollen durchführen, um die Einhaltung der Vorschriften zu überprüfen – für die Sicherheit von Ihnen und Ihren Mitmenschen im Dorf.

Herzlichen Dank für Ihre Unterstützung und Ihren Beitrag zu einem sicheren und gepflegten Dorfbild, die Gemeindeverwaltung.