Öffentliche Planauflage - Starkstromanlagen
8.4.2026
Plangenehmigungsgesuch für elektrische Anlagen S-2607043.1, Transformatorenstation Liebmattstrasse 2 - Neubau auf der Parzelle 3050 Gemeinde Duggingen
Das Eidgenössische Starkstrominspektorat hat dem Kanton Basellandschaft die oben erwähnten Projektunterlagen zur Planauflage und Stellungnahme zugestellt.
Gemäss den bundesrechtlichen Vorgaben muss das Gesuch während 30 Tagen in Duggingen öffentlich aufgelegt werden. Die Auflagefrist dauert vom 13. April 2026 bis zum 12. Mai 2026 und kann während den Schalteröffnungszeiten eingesehen werden.
Das Plangenehmigungsverfahren richtet sich nach Art. 16ff. des Elektrizitätsgesetzes (EleG; SR 734.0) und nicht nach dem kantonalen Raumplanungs- und Baugesetz. Deshalb sind Kanton und Gemeinden nicht als Entscheidbehörden im Plangenhemigungsverfahren beteiligt.
Die Stellungnahme der Gemeinde sowie allfällige Einsprachen Dritter sind direkt an das Eidgenössische Starktstrominspektorat zu richten.
Wir danken für Ihre Bemühungen,
Kanton Basellandschaft


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