Neue Regelung für Vereins- und Jubilarenbeiträge

23.9.2026

Der Gemeinderat hat ein neues Konzept für Vereins- und Jubilarenbeiträge verabschiedet. Damit werden die bisherigen Gepflogenheiten erstmals einheitlich und verbindlich geregelt.

Vereine und Gruppierungen aus den Bereichen Sport und Kultur erhalten bei Erfüllung der Voraussetzungen einen jährlichen Grundbeitrag von CHF 500. Für den Musikverein Duggingen bleibt der bisherige Beitrag von CHF 5000 bestehen. Projekt- und anlassbezogene Beiträge können im Rahmen des ordentlichen Budgetprozesses beantragt werden.

Auch für Vereinsjubiläen gelten künftig einheitliche Beiträge, abhängig von der Anzahl Jahre des Bestehens.

Für Jubilarinnen und Jubilare aus Duggingen bleibt die bisherige Regelung bestehen: Ab dem 70. Geburtstag gibt es zu runden und halbrunden Geburtstagen eine Glückwunschkarte und einen Gutschein des Dorfladens im Wert von CHF 30. Zum 100. Geburtstag erfolgt die Gratulation – sofern möglich – persönlich durch das Gemeindepräsidium und Verwaltungsleitung.

Das Konzept wurde vom Gemeinderat an seiner Sitzung vom 18. August 2026 genehmigt und tritt per sofort in Kraft.