Kanton Basel-Landschaft lockert Massnahmen bezüglich Trockenheit
1.9.2026
Nach den Niederschlägen der vergangenen Tage entspannt sich die Lage im Kanton Basel-Landschaft teilweise. Seit 28. August 2026, 12.00 Uhr, wurde das absolute Feuerverbot im Siedlungsgebiet aufgehoben. Im Wald und am Waldrand (200 Meter) gilt weiterhin ein absolutes Feuerverbot. Aufgehoben werden ausserdem das Parkierverbot sowie das Bade-, Betretungs- und Fischereiverbot am Unterlauf der Birs.
Anbei die offizielle Medienmitteilung vom Kanton Basel-Landschaft.


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