Gefahrenstufe 4: Kanton Basel-Landschaft erlässt absolutes Feuerverbot im Wald und an Waldrändern
3.7.2026

Bitte entnehmen Sie sämtliche Massnahmen aus der Medienmitteilung des Kantons sowie aus der Verfügung vom 2. Juli 2026 [pdf, 107 KB] des Kantonalen Führungsstabes Basellandschaft.


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