Erwahrung der Stillen Wahl in den Gemeinderat für den Rest der Legislaturperiode vom 01.01.2026 bis 30.06.2028

28.10.2025

Mit Beschluss vom 14. Oktober 2025 hat die Geschäfts- und Rechnungsprüfungskommission die Urnenwahl vom 30. November 2025 widerrufen.

Im beiliegendem Beschluss vom 21. Oktober 2025 finden Sie die Erwahrung der Stillen Wahl in den Gemeinderat für den Rest der Legislaturperiode vom 1. Januar 2026 bis 30. Juni 2028.