Auf eine gute Nachbarschaft

26.6.2025

Die Wärme lädt zum Geniessen des Gartens und der schönen Sommerabende ein. Zur Förderung eines gutnachbarlichen Verhältnisses weisen wir deshalb auf folgende Bestimmungen hin:

Gemäss § 14 des Reglements Wahrung von Ruhe und Ordnung sind lärmverursachende Arbeiten wie Rasenmähen, Motorsägen, Fräsen, Bohren, Schreddern etc. unter der Woche von 7.00 Uhr bis 12.00 Uhr und von 13.00 Uhr bis 20.00 Uhr erlaubt, am Samstagabend nur bis um 18.00 Uhr.

Gemäss § 13 dauert die Mittagsruhe in Duggingen von 12.00 Uhr bis 13.00 Uhr, die Nachtruhe von 22.00 Uhr bis 6.00 Uhr. Während dieser Zeit, wie auch an Sonn- und Feiertagen, sind sämtliche Tätigkeiten untersagt, welche Drittpersonen stören könnten.

Gemäss § 12 sind alle EinwohnerInnen zudem angehalten, auch während der übrigen Zeit «übermässigen» Lärm zu vermeiden.

Jedoch: Was den einen freut, ärgert den anderen. Es ist schwierig, die Belastung durch Nachbarschaftslärm abzuschätzen, da die Wahrnehmung von Mensch zu Mensch verschieden ist. Zudem stören die Geräusche des Nachbars mehr, wenn bereits Konflikte bestehen.

Bevor wegen eines Lärmproblems die Polizei gerufen wird, suchen Sie bitte das Gespräch. Vielleicht weiss der Nachbar ja gar nicht, dass sein Hund während seiner Abwesenheit bellt, dass seine Musik nicht jedermanns Sache ist oder dass das vermeintlich ruhige Gespräch mit dem Besuch im Nachbarsgarten viel besser zu hören ist als angenommen. Und: Wenn Sie die Nachbarn im Vorfeld einmaliger Anlässe und Feste informieren, werden solche «Ausnahmesituationen» viel besser akzeptiert.

Auf eine schöne Sommerzeit, die Gemeindeverwaltung.