Massnahmen gegen Vogelgrippe verlängert bis mindestens 30. April 2023
20.3.2023

Da die Vogelgrippe in ganz Europa und auch in der Schweiz bei Wildvögeln nach wie vor vermehrt nachgewiesen wird, hat das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen BLV eine Verlängerung der bereits seit November 2022 geltenden Massnahmen bis mindestens 30. April 2023 angeordnet.
Im Fokus dieser Massnahmen, welche für alle Geflügelhalter in der Schweiz gleichermassen gelten, steht dabei, den Kontakt zwischen Wildvögeln und Hausgeflügel zu verhindern.
Geflügelhaltende sind aufgefordert die folgenden Massnahmen umzusetzen:
•Beschränken Sie den Auslauf des Hausgeflügels auf einen vor Wildvögeln geschützten Bereich. Stellen Sie sicher, dass Futter- und Wasserstellen für Wildvögel nicht zugänglich sind. Schützen Sie Auslaufflächen und Wasserbecken durch Zäune oder engmaschige Netze vor Wildvögeln.
• Halten Sie Hühner getrennt von Gänsen und Enten.
• Verhindern Sie das Einschleppen des Virus in die Tierhaltung über Personen und Geräte: Beschränken Sie deshalb den Zutritt zu den Tieren auf das Notwendigste und richten Sie eine Hygieneschleuse ein.
• Ziehen Sie saubere Schuhe und Kleider an und waschen und desinfizieren Sie die Hände vor sowie nach dem Betreten.
• Geflügelmärkte und -ausstellungen bleiben verboten.
• Obwohl eine Übertragung des Vogelgrippe-Virus äusserst selten ist, berühren Sie vorsichtshalber keine Kadaver von Wildvögeln. Melden Sie deren Fund einer Polizeistelle oder der Wildhut.
Bei der Vogelgrippe handelt es sich um eine Erkrankung, die für Geflügel meist tödlich endet. Wir bitten Sie daher zum Schutz Ihres eigenen, sowie des gesamten Geflügelbestandes in der Schweiz, diese Massnahmen konsequent umzusetzen.
Vielen Dank für Ihre Mithilfe.