Leinenpflicht während der Brut- und Setzzeit
29.3.2023
Für viele Tiere in freier Wildbahn beginnt bald die Hauptsetz- und Brutzeit. Diese dauert von Anfang April bis Ende Juli. In dieser Zeit sind Jungtiere durch streunende oder wildernde Hunde gefährdet.
Daher gilt im Wald und auch an den Waldsäumen vom 1. April bis 31. Juli für alle Hunde Leinenpflicht.
HundehalterInnen, die sich nicht an die Leinenpflicht halten, werden gebüsst.
Im Wald wildernde oder streunende Hunde und Katzen dürfen durch die Jagdaufsicht nach erfolgloser Mahnung oder wenn die Besitzerverhältnisse nicht geklärt werden können, abgeschossen werden.
Wir danken Ihnen für Ihre Kenntnisnahme.