Erwahrung der Stillen Wahl der Sozialhilfebehörde vom 01.01.2025 - 31.12.2028

28.8.2024

Mit Beschluss vom 13. August 2024 hat der Gemeinderat die Urnenwahl für die Sozialhilfebehörde vom 22. September 2024 widerrufen.

Im beiliegendem Beschluss vom 27. August 2024 finden Sie die Erwahrung der Stillen Wahl der Sozialhilebehörde für die Legislaturperiode vom 1. Januar 2025 bis 31. Dezember 2028.