

Vermietung der Mehrzweckhalle | ||||||||||||||||
Für jegliche Benützung der Mehrzweckhalle und/oder anderer gemeindeeigener Anlagen wie Aula und Sportplätze ausserhalb des Schulbetriebes ist beim Gemeinderat ein Gesuch mittels dafür vorgesehenem Antragsformular bis spätestens zwei Monate vor dem Benützungstermin einzureichen. Der Gemeinderat behält sich zudem das Recht vor, gewisse Anlässe zu limitieren oder ganz abzulehnen. | ||||||||||||||||
| Benützungs- und Gebührenordnung / Belegungsgesuch Mehrzweckhalle / Gesuch um Erteilung einer Gelegenheitswirtschafts-/Freinachtsbewillung | ||||||||||||||||
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