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Abfall
Abmeldung - Wegzug
Allgemeine Auskünfte
Anmeldung
Anschlussgesuche
Baugesuche
Beglaubigungen
Persönliche Beglaubigung Die Beglaubigung einer Unterschrift wird durch die Gemeindeverwaltung vorgenommen. Sie müssen dabei persönlich bei der Gemeindeverwaltung vorsprechen und sich durch eine ID-Karte oder einen Pass ausweisen.
Die Beglaubigung ist gebührenpflichtig: Kosten CHF 10.00 je Unterschrift
Benützungsordnung / Belegungsgesuch gemeindeeigener Liegenschaften
Gemeindeinventar mieten
Festbankgarnitur 1 Tisch und 2 Sitzbänke: CHF 6.– pro Tag/Garnitur
Der Transport ist in jedem Fall Sache des Mieters.

Skylift Denka CHF 300.– pro Tag (ab Platz inkl. Abnahme)
Dieser Lift eignet sich nur bedingt zum Zügeln, da die Hebekraft auf 120 kg beschränkt ist.
Der Transport ist in jedem Fall Sache des Mieters.
GGA Gemeinschaftsantennen-Anlage
Unsere Gemeinde ist am Kabelnetz der interGGA Reinach und Umgebung angeschlossen. Über das Kabelnetz können Sie zahlreiche Fernseh- und Radioprogramme empfangen. Ausserdem besteht die Möglichkeit des Internet-Anschlusses und der Internet-Telefonie über das Kabelnetz. Als Internetprovider des GGA-Verbundnetzes bietet die ImproWare AG ihre Internetdienstleistungen via GGA-Verkabelung an
(www.intergga-ag.ch).
GGA Benützungsgebühren:
Benützungsgebühr: CHF 20.– pro Abonnement und Monat
Urheberrechts- und Konzessionsgebühr: CHF 2.25 pro Abonnement und Monat (inkl. MWSt)
GGA-Neuanschluss:
Für Anschlussbegehren bei Neubauten oder bestehenden Gebäuden wenden Sie sich bitte an die Gemeindeverwaltung.
Download Formular Auftragserteilung GGA-Anschluss
Bei Nichtgebrauch kann der Anschluss plombiert werden. In diesem Fall wenden Sie sich an die Gemeindeverwaltung Duggingen.
Download Reglement GGA Gemeinschaftsantennen-Anlage

Fragen, Bestellungen, Abonnemente Internet und Telefonie via Kabelnetz:
ImproWare AG, Tel. 061 826 93 07, info@breitband.ch,
www.breitband.ch
Anfragen betreffend aufgeschalteter Radio- und Fernsehprogramme:
interGGA AG, 4153 Reinach, 061 599 55 55, info@intergga-ag.ch,
www.intergga-ag.ch
Informationen, Abonnemente, Teleclub:
TC Service AG, 8604 Volketswil, 044 947 87 87, kundendienst@teleclub.ch,
www.teleclub.ch

Download Frequenzliste [31 KB]


Technische Belange des GGA-Netzes:
Tele Weiser AG, 4147 Aesch, 061 415 49 11.
Störungsdienst der GGA:
Bevor Sie den Störungsdienst der GGA anrufen, ersuchen wir Sie Ihre Nachbarn anzufragen, ob auch sie von der Störung betroffen sind. Prüfen Sie auch, falls vorhanden, Ihr Zweitgerät. Falls nur Sie betroffen sind, vergewissern Sie sich, dass alle Geräte korrekt angeschlossen sind. Sollte dies der Fall sein, wenden Sie sich an den Störungsdienst.
Pikett-Nummer: 061 415 49 49
Kabelinternet- und Telefoniestörungen der Intergga:
ImproWare AG, 4133 Pratteln, 061 826 93 07
Störungen Teleclub:
TC Service AG, 8604 Volketswil, 044 947 87 87, kundendienst@teleclub.ch
Störungen der Premium-Programme:
EBM Kundencenter, 4142 Münchenstein, 061 415 41 41 oder info@ebm-digital.tv
Handlungsfähigkeitszeugnis
Um ein Handlungsfähigkeitszeugnis zu erhalten, können Sie dieses durch Email bei nachfolgender Kontaktadresse online bestellen. Dafür benötigen wir von Ihnen folgende Angaben:
Name, Vorname
Adresse
Geburtsdatum
Das Handlungsfähigkeitszeugnis kann persönlich bei der Gemeindeverwaltung abgeholt werden oder gegen einen Aufpreis von 10 Franken, zur ordentlichen Gebühr von derzeit 12 Franken, mit Rechnung zugesandt werden.

Esther Saladin, 061 756 99 00


Miriam Stebler, 061 756 99 00

Hundehaltung
Haben Sie einen neuen Hund? Für die Anmeldung Ihres Hundes kommen Sie bitte bei der Gemeindeverwaltung vorbei, damit wir die Daten Ihres Hundes inklusive der Chip-Nummer erfassen und Ihnen die Hundemarke aushändigen können. Bitte bringen Sie das Chip-Formular sowie eine Bestätigung der Haftpflichtversicherung für Ihren Hund mit.
Gebühren:
1. Hund: Fr. 70.– pro Jahr
2. Hund: Fr. 100.– pro Jahr
Barzahlung.
Ist Ihr Hund gestorben?
Melden Sie uns dies bitte telefonisch oder per Email.
Obligatorische Ausbildung für Hundehaltende
Die neue Tierschutzgesetzgebung sieht eine Ausbildungspflicht für Hundehalter, die sich erstmalig einen Hund anschaffen, vor. Unabhängig davon müssen alle HundehalterInnen innerhalb eines Jahres nach dem Erwerb eines Hundes den Sachkundennachweis erbringen, dass ihr Hund in Alltagssituationen kontrolliert werden kann. Dies bedeutet, dass wenn Sie den Hund erhalten, im ersten Jahr ein Training zusammen mit Ihrem Hund absolvieren müssen. Dabei lernen Sie die Bedürfnisse und das Verhalten ihres Hundes kennen und wie Sie ihn in verschiedenen Alltagssituationen unter Kontrolle halten können.
Die Ausbildungsvorschriften gelten seit dem 1. September 2008. Wer dann bereits Hunde hatte, muss nur noch beim Kauf eines neuen das Training absolvieren. Wer aber erst im Herbst 2008 einen Hund erworben hat, muss den theoretischen Kurs und das Training bis spätestens 1. September 2010 absolviert haben.

Weiterführende Informationen zur Hundehaltung und -ausbildung

Antworten zur neuen obligatorischen Hundeausbildung, anerkannte HundetrainerInnen

Kontakt Gemeindeverwaltung Esther Saladin, 061 756 99 00


Miriam Stebler, 061 756 99 00


Tierschutz Alles zum Thema Tierschutz, Gesetze, Verordnungen sowie entlaufene Tiere

Reglemente Hundehaltungsreglement Gemeinde Duggingen
Leumundszeugnis
Sie brauchen ein Leumundszeugnis Um ein Leumundszeugnis zu erhalten, können Sie dieses per Email bei nachfolgender Kontaktadresse online bestellen. Dafür benötigen wir von Ihnen folgende Angaben:
Name, Vorname
Adresse
Geburtsdatum
Das Leumundzeugnis kann persönlich bei der Gemeindeverwaltung abgeholt werden oder gegen einen Aufpreis von 10 Franken, zur ordentlichen Gebühr von derzeit 12 Franken, mit Rechnung zugesandt werden.

Esther Saladin, 061 756 99 00


Miriam Stebler, 061 756 99 00

Mietantrag Mehrzweckhalle / gemeindeeigene Anlagen
Ortsplan - GIS Information
Ortsplan Duggingen Informationen über Strassen, Parzellen, Baulinien und Zonenplanung

GIS-Informationen Kanton - PARZIS Kantonale Informationen zu den Parzellen
Publikationen
Reglemente und Verordnungen
Strafregisterauszug
Bestellung eines Strafregisterauszugs Um einen Strafregisterauszug zu bestellen haben Sie zwei Möglichkeiten:
1. Bestellung in einer schweizerischen Poststelle gegen Gebühr
2. Sie benutzen den nachstehenden Link zur Bundesverwaltung
Sie können keine Strafregisterauszüge in der Gemeindeverwaltung bestellen.

Strafregisterauszug online beantragen