IdentitätskarteFormalitäten Für die Ausstellung neuer Ausweise werden die alten Ausweise oder eine Verlustanzeige benötigt. Kommen Sie persönlich an den Schalter Einwohnerdienste im Gemeindehaus um das Antragsformular zu erstellen und zu unterzeichnen. Minderjährige brauchen die Unterschrift einer erziehungsberechtigten Person. Bringen Sie ein aktuelles Passfoto mit (siehe Fotomustertafel) sowie, falls vorhanden, den verfallenen Ausweis und wenn nötig die Einwilligungserklärung. Einwilligungserklärung Seit der Einführung von KESB werden die Einwohnerkontrollen nicht mehr informiert, welcher Elternteil nach der Scheidung das Sorgerecht erhält. Allgemein ist es schwierig, bei Alleinerziehenden sowie Scheidungsfällen zu wissen, wer das Sorgerecht hat oder zugesprochen bekommt. Aus diesem Grund bitten wir Sie, ab sofort die unten angehängte "Einwilligungserklärung" ausgefüllt und unterschrieben mitzubringen. Dies ist bei verheirateten Eltern (beide sorgeberechtigt) nicht notwendig, ausser die Eltern können nicht persönlich mit den Kindern vorbei kommen und beauftragen z.Bsp. die Grosseltern, dann muss das vollständig ausgefüllte und unterschriebene Formular mitgegeben werden. Lieferfrist In der Regel maximal 10 Arbeitstage. Der Ausweis wird innerhalb dieser Frist per Einschreiben zugestellt. Verlust oder Diebstahl der alten Ausweise Die Inhaberin oder der Inhaber des Ausweises/der Ausweise hat den Verlust irgendeiner Polizeidienststelle mitzuteilen. Falls der Verlust schon im Ausland angezeigt wurde, muss er zusätzlich noch in der Schweiz gemeldet werden. Es können erst neue Ausweise ausgestellt werden, wenn die Verlustanzeige vorliegt.
Informationen zum Pass sowie zum Kombiangebot "E-Pass 10 inkl. Identitätskarte" erhalten Sie unter www.schweizerpass.ch oder bei der Passstelle Baselland in Liestal. http://www.baselland.ch/passwesen-htm.273836.0.html Dokument einwilligungserklaerung.pdf (pdf, 52.8 kB) Publikationen
|