AHV-ZweigstelleDie AHV-Zweigstelle der Wohngemeinde ist Teil der Organisation für die Durchführung der eidg. Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenversicherung sowie anderer Sozialversicherungsbereiche. Sie arbeitet nach den Weisungen der kantonalen Sozialversicherungsanstalt BL. Wir händigen Anmeldeformulare aus, helfen den Versicherten beim Ausfüllen (nach Absprache) und leiten die kontrollierten Formulare an die zuständige Ausgleichskasse oder IV-Stelle weiter. Für den Entscheid über den Anspruch auf Versicherungsleistungen sind die Ausgleichskasse bzw. die IV-Stelle zuständig. Zusatzleistungen zur AHV/IV Wenn Sie mit uns einen Termin vereinbaren, geben wir Ihnen gerne die für die Berechnung erforderlichen Unterlagen bekannt.
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