Urnenstandort |
Urne im Mehrzweckraum Gemeindehaus Kirchstrasse 17 4202 Duggingen |
Urnen Öffnungszeiten |
10:00 - 12:00 |
Hinweis |
Alle Gemeinderesultate von kantonalen und eidgenössischen Abstimmungen sind nur Teilresultate. Die gesamten Resultate des Kantons finden Sie unter www.bl.ch und des Bundes unter www.admin.ch |
Bedingungen / Voraussetzungen |
Jede Person, die einen gültigen Stimmrechtsausweis hat, ist zum Abstimmen berechtigt. Falls Sie den Stimmrechtsausweis verloren haben: Ein Duplikat des Stimmrechtsausweises kann bei der Gemeinde im voraus verlangt werden. Sie müssen die Kopie des Stimmausweises beim Stimmregister persönlich abholen und Ihren Personalausweis (Identitätskarte oder Pass) mitbringen. |
Brieflich abstimmen |
Was ist zu beachten?- Die briefliche Stimmabgabe ist ab Erhalt des Stimmaterials möglich.
- Legen Sie die ausgefüllten Stimm- oder Wahlzettel in das Stimmcouvert "Stimm-/Wahlzettel" und kleben dieses zu.
- Unterschreiben Sie den Stimmrechtsausweis im entsprechenden Feld und legen ihn zusammen mit dem Stimmcouvert in das Antwortcouvert, so dass im Fenster die Anschrift des Gemeindeverwaltung erscheint.
- Sie können das Antwortcouvert per Post schicken (bitte frankieren) oder es während der Bürostunden auf der Gemeinde abgeben. Der Brief muss spätestens am Samstag um 17:00 Uhr beim Gemeindehaus eintreffen (B-Post braucht mindestens 3 Arbeitstage!)
Die briefliche Stimmabgabe ist ungültig wenn: - ein anderes als das offizielle Antwortcouvert benützt wird
- die Unterschrift auf dem Stimmrechtsausweis fehlt
- das Antwortcouvert mehr als einen Stimmrechtsausweis enthält
- das Stimmcouvert mit Kennzeichen versehen ist
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